In ihrer Rede zu TOP 8 (Anderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften) erklart die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Kramer:
"Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften gehen wir den ersten Schritt, den wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir sehen es als Notwendigkeit, die Gehalts- und Besoldungsstruktur umfangreich zu überarbeiten, um ausreichend Fachkräfte für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen.
Wie dem Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017 zu entnehmen ist, werden bis 2029 rund 20.000 Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse durch Erreichen der Altersgrenze beendet. Dies entspricht einem Anteil von rund 30% der bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse. Das Land steht somit vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung. Wir befinden uns mit anderen Ländern, aber auch mit der freien Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Diesem Wettbewerb muss sich Schleswig-Holstein stellen! Wir müssen konkrete Schritte in die Wege leiten, um unseren öffentlichen Dienst leistungsfähig zu halten und noch leistungsfähiger zu machen.
Wir beginnen u.a. mit
- der Anhebung von Einstiegsämtern im einfachen und mittleren Dienst,
- dem Wegfall des befristeten Zuschlags bei Beschäftigung über die Altersgrenze hinweg,
- der Erhöhung von Amtszulagen für ständige Vertreter der Direktoren kleinerer Amtsgerichte und
- der Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit.
Neben diesen ersten Schritten werden wir in dieser Legislatur eine Besoldungsstrukturreform erarbeiten, die die Besoldung unserer Landesbediensteten ganzheitlich überarbeitet. Zu einer attraktiven Bezahlungsstruktur gehört – liebe Sozialdemokraten – mehr als die selbstverständlich erfolgende Evaluierung der jetzigen Weihnachtsgeldregelung. Eine Besoldungsstrukturreform, die die Attraktivität des öffentlichen Sektors steigern soll, ist nicht mit einer Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes getan. Wir müssen uns noch ganz andere Fragen stellen: Sind die Einstiegsgehälter noch angemessen? Sind die Eingruppierungen anforderungsgerecht? Gibt es genügend Aufstiegsmöglichkeiten? Ich wünsche mir z.B. ein Schleswig-Holstein als Arbeitgeber, in dem nicht der berufsqualifizierende Abschluss die Beförderungsmöglichkeiten diktiert, sondern Leistung und Einsatz mindestens genauso zählen. Eine Besoldung und Vergütung, die die Kriterien der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärker berücksichtigen, liefern starke Anreize für eine Karriere im öffentlichen Dienst. Eine höhere Durchlässigkeit der Laufbahnen und Laufbahngruppen wäre erstrebenswert, denn die bisherigen Aufstiegsverfahren sind zu aufwändig und zu bürokratisch. Verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten bedeuten bessere Perspektiven und diese tragen dazu bei, den Landesdienst attraktiver für motivierte Arbeitskräfte zu machen. Sie stärken das Leistungsprinzip und sorgen für eine produktive Durchmischung unterschiedlicher beruflicher Werdegänge in den Behörden.
Doch es geht längst nicht nur um monetäre Anreize im öffentlichen Dienst. Nein, auch andere Faktoren werden für die Beschäftigten immer wichtiger. Ich wünsche mir ein Land als Arbeitgeber mit modern ausgestatteten Arbeitsplätzen, erweiterten Möglichkeiten für Home-Office und flexiblen Arbeitszeiten, die den Wünschen von jungen Menschen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren, entsprechen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, auf personelle Ressourcen zu verzichten, weil Kind und Beruf sich unversöhnlich gegenüberstehen. Ich bin mir sicher, dass wir den Mut haben werden, diese wichtigen Themen anzugehen.
Ich freue mich auf die weiteren Schritte, die wir gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Wir werden ein Gesamtpaket schnüren, das uns im Wettbewerb mit unseren Nachbarländern bestehen lässt. In Schleswig-Holstein sollen nicht nur die glücklichsten Menschen wohnen, die Menschen sollen auch zufrieden mit dem Land als Arbeitgeber sein. Zufriedenes und motiviertes Personal ist der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister für unsere Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann."
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