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29.01.2020

Amtsmissbrauch?

Nach der fehlenden Kommunikation uber das Asbest-Gutachten in der GGS Schule fuhrt ein weiterer Vorfall zu dem endgultigen Vertrauensverlust der Fraktionen in Bürgermeister Wagner.

Ohne Beteiligung der Gemeindevertretung erteilte Bürgermeister Robert Wagner rechtswidrig die Ausnahme von der Veränderungssperre im B-Plan 20 für ein Bauvorhaben in Niendorf. Laut Hauptsatzung der Gemeinde ist für die Ausnahme von einer Veränderungssperre ausschließlich der Bauausschuss und die Gemeindevertretung zuständig.

Der Bauausschuss wurde nicht beteiligt und auch nicht darüber informiert.

Am 1.10. sollte der Bauausschuss eine Entscheidung über das Bauvorhaben in der Strandstraße in Bezug auf das Bauen auf der Grundstücksgrenze des Nachbarn treffen. Der Bauausschuss wurde durch die Verwaltung nicht informiert, dass bereits eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde.

Einstimmig wurde vom Ausschuss eine Bebauung der Baugrenze zum Nachbarn abgelehnt. Ziel des Bauausschusses ist es, eine für das Umfeld verträgliche Höhe des Gebäudes festzusetzen und den Grenzabstand von drei Metern, der in der Landesbauordnung vorgeschrieben ist, einzuhalten.

Am 14.11. kam Herr Jens Friedländer in den Bauausschuss und berichtete in der Einwohnerfragestunde, dass er die gewünschte Baugenehmigung für sein Bauvorhaben in der Strandstraße vom Kreis erhalten hätte. Der Ausschuss war davon sehr überrascht und forderte eine juristische überprüfung der Vorgänge. Ziel war es, einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung einzulegen.

Am 17.12. erfuhr die Gemeindevertretung von der bereits am 16.5. erteilten Ausnahme von der Veränderungssperre. Weitere Hintergrund-Informationen erhielten die Fraktionen durch das Schreiben des von dem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn.

Durch die von Bürgermeister Wagner erteilte Ausnahme kann nun ein 9 m hohes Gebäude errichtet werden auf der Grundstücksgrenze des Nachbarn. Dessen Grundstück wird durch die sehr hohe Grenzbebauung stark verschattet, sein Baufenster wird verkleinert und an Wert verlieren. Die Gemeinde kann mit Schadensersatzforderungen des Nachbarn rechnen.

Ist dieser Akt der Willkür schon ein Fall von Amtsmissbrauch?

Außerdem muss sich Herr Wagner fragen lassen, warum in seiner 18monatigen Amtszeit schon mehr als 20 Mitarbeiter gekündigt haben, die Verwaltung kaum arbeitsfähig ist und er schon um Amtshilfe betteln musste.

 
 
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